Informationen wie Einlasszeiten, Beginn etc. erhältst du, indem du auf unserer Homepage in die jeweilige Veranstaltung klickst. Für unsere Open Airs veröffentlichen wir dort zusätzlich etwa 1-2 Wochen vor der Veranstaltung weitere wichtige Informationen für die Besucher und VIP-Kartenbesitzer wie zum Beispiel ein ungefährer Lageplan etc.
Sollten doch noch Fragen offen sein, kannst du dich gerne per Telefon oder über das Kontaktformular an uns wenden.
Ja, gibt es. Da dies jedoch eine freiwillige Leistung unsererseits ist und wir keine staatliche Unterstützung erhalten, können wir nur Menschen im Rollstuhl oder Menschen mit einem Schwerbehindertengrad von 100% und der gleichzeitigen Notwendigkeit einer Begleitperson einen Rabatt gewähren. In dem Fall erhält die Begleitperson freien Eintritt.
Die Ermäßigung kann ausschließlich Provinztour ausstellen. Daher erhältst du Tickets für Rollstuhlfahrer und/oder schwerbehinderte Menschen, welche unserer Voraussetzungen für eine Rabattierung erfüllen, nur über das Provinztour-Büro.
Für eine Ticketbestellung kannst du dich hier melden:
+49 7139 547 oder ticket@provinztour.de
Vor allem bei ausverkauften Veranstaltungen raten wir davon ab, Eintrittskarten bei zweifelhaften, überteuerten online Anbietern zu kaufen. Denn oft wird dann viel Geld für Tickets bezahlt, die nie eintreffen oder ungültig sind. Zudem werden immer wieder auf Facebook und Instagram (vor allem in der Veranstaltung oder unter den Posts) Tickets zum Verkauf angeboten. Seid bitte vorsichtig und schaut Euch die Profile genau an. Es tummeln sich leider etliche Betrüger.
Ticketversicherungen können während des Bestellprozesses auf Ticketportalen wie Eventim, Reservix, Ticketmaster bzw. Myticket abgeschlossen werden. Weitere Informationen erhältst du direkt über die Ticketportale.
Wenn du unabhängig von deinem Kartenkauf noch eine Ticketversicherung abschließen möchtest oder deine Tickets über das Provinztour-Büro bestellst, findest du alle weiteren notwendigen Informationen zur Versicherung bspw. bei den folgenden Versicherungsunternehmen:
- ERGO Direkt AG
- HanseMerkur
Bei Stehplatzveranstaltungen ist ein verlorenes Ticket leider wie verlorenes Geld. Da wir nicht nachvollziehen können, ob eventuell jemand anderes mit deinem Ticket die Veranstaltung besucht, können wir dir leider keinen Ersatz ausstellen. Bei Sitzplatzveranstaltungen kannst du dir eine Einlassbestätigung ausstellen lassen (gilt nur bei nummerierten Sitzplätzen, nicht bei freier Platzwahl).
Komm zu uns an die Abendkasse. Gerne kannst du dir zum Abendkassenpreis ein neues Ticket erwerben und nachträglich dein vergessenes Ticket uns per Post zukommen lassen. Du erhältst anschließend den Preis deines unentwerteten Tickets zurückerstattet.
Nein, Karten sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Ja, dort kannst du dir bei nicht ausverkauften Veranstaltungen zum Abendkassenpreis Tickets kaufen. Zudem kannst du hier bei Bedarf einen Hörschutz und bei Open Airs auch ein Regencape erwerben. Außerdem findest du hier die Gästeliste, unter anderem falls du Tickets bei einer Verlosung gewonnen hast.
Hier gilt der Jugendschutz.
Pop- und andere Musikkonzerte fallen in den Bereich der künstlerischen Betätigung und gelten nicht als Tanzveranstaltungen.
Daher greifen die zeitlichen Beschränkungen für Disco-Besuche hier nicht.
Somit dürfen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren ein Konzert bis 24 Uhr auch ohne Begleitung eines Erziehungsbeauftragten besuchen.
In Ausnahmefällen kann eine Änderung dieser Regelung behördlich angeordnet werden, in diesen Fällen weisen wir explizit darauf hin.
Besucher über 6 und unter 14 Jahren erhalten nur Zutritt in Begleitung einer erziehungsberechtigten, personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person (mindestens 18 Jahre alt).
Mit Übertragung des Erziehungsauftrags, können personensorgeberechtigte Personen (Vater/Mutter/Vormund) eine dritte Person damit beauftragen, ihr Kind/ihre Kinder auf unsere Veranstaltungen zu begleiten.
Bitte dabei Folgendes beachten:
• Die Person, die den Erziehungsauftrag erhält, muss volljährig und reif genug sein, seinem Auftrag vor Ort gerecht zu werden.
• Die Heimfahrt des Kindes/Jugendlichen muss gesichert sein.
• Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren.
• Prinzipiell gilt: Die Eltern/Personensorgeberechtigten tragen weiterhin die Verantwortung für ihr Kind – auch hinsichtlich der Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Regelungen, wenn Sie eine/n Erziehungsbeauftragten benennen.
Ein Formular zur Übertragung des Erziehungsauftrags während der Veranstaltung finden Sie hier zum Download.
Die Erziehungsbeauftrage Person muss dieses beim Einlass und auf dem Veranstaltungsgelände stets bei sich führen und bei Bedarf vorzeigen.
Informationen für Kinder unter 6 Jahre:
Bei Stehplatzveranstaltungen, sowie allen Open Air Veranstaltungen (auch Sitzplatzveranstaltungen), haben Kinder unter sechs Jahren aus Sicherheitsgründen auch in Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt.
Bei Sitzplatzveranstaltungen haben Kinder unter drei Jahren – außer bei speziellen Kinderveranstaltungen – grundsätzlich auch in Begleitung eines Erwachsenen keinen Zutritt.
Jein. Aufgrund von Regen oder schlechtem Wetter werden Open Airs nicht abgesagt. Sobald eine Gefahr für Besucher und/oder Künstler besteht, wird die Veranstaltung entweder abgesagt, unterbrochen oder verschoben. Dies wird je nach Lage vor Ort entschieden und die Konzertbesucher werden unter anderem über Social Media über die Situation informiert.
Die Mitnahme von Speisen ist verboten. Es gibt auf dem Veranstaltungsgelände jedoch Stände an denen du dir Essen und Trinken kaufen kannst.
Getränke dürfen mit auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden, hier gilt jedoch: pro Person sind eine PET-Flasche oder ein Tetrapack bis max. 0,5l mit nicht alkoholischem Inhalt und ohne Deckel erlaubt.
Nein. Aufgrund von vorgegebenen Sicherheitsbestimmungen ist die Mitnahme von Stühlen & Hockern untersagt. Gerne kannst du jedoch eine Stoffdecke und/oder Kissen mitnehmen und dir damit einen schönen Platz auf dem Veranstaltungsgelände suchen.
Grundsätzlich gilt: Alle Gegenstände die eine Gefahr für die Besucher, Künstler und Mitarbeiter darstellen oder eine Unfallgefahr hervorrufen können, sind auf dem Gelände verboten. Ob ein mitgebrachter Gegenstand dazu zählt, entscheidet die Security vor Ort.